Bedarf es für eine Mandatierung eines Besuches in unserer Kanzlei?

 

Im Falle einer erwogenen - oder bereits erfolgten - Mandatierung unserer Kanzlei mit einer Studienplatzklage bedarf es keines Besuches am Kanzleistandort. Selbstverständlich können Sie aber gerne nach Recklinghausen kommen, um den die Studienplatzklagen betreuenden Rechtsanwalt Dr. Wesener persönlich kennenlernen zu können.

  

Alles für die Mandatierung und die endgültige Festlegung des Klageprogramms Erforderliche kann aber auch bei gemeinsamen Telefonaten mit Rechtsanwalt Dr. Wesener besprochen und entschieden werden.

 

Sämtliche Unterlagen, die wir für das Einklagen eines außerkapazitären Studienplatzes in dem von Ihnen gewünschten Studiengang benötigen, können Sie uns entweder auf dem normalen Postweg, per FAX oder auch elektronisch per E-Mail zukommen lassen.

  

Unsere E-Mail-Adresse lautet: kanzlei@dr-wesener.de.

 

Vor allem kurz vor Fristabläufen, aber auch aus dem Ausland, empfiehlt sich vor allem die elektronische Übermittlung hier dringend benötigter Bewerbungsunterlagen!

Kanzlei Dr. Wesener

Holzmarkt 4

45657 Recklinghausen

 

Postfach 10 19 01

45619 Recklinghausen


Tel.: 02361 / 1045 - 0

Fax: 02361 / 1045 - 10

 

www.dr-wesener.de

kanzlei@dr-wesener.de

 

Unsere Bürozeiten:

Montags bis Freitags 

09:00 Uhr - 13:00 Uhr

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

 

Kontakt

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.