Jedenfalls vor dem Inkrafttreten des neuen "Staatsvertrages über die Hochschulzulassung" zum 01. Januar 2020 spielten berufliche Vorbildungen oder gar bereits abgelegte Examina bei dem Einklagen außerkapazitärer Studienplätze, keine Rolle!
Ob sich dies nach der Neuregelung durch den neuen Staatsvertrag in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Hochschulkapazitätsrecht nun ändern wird, bleibt abzuwarten.
Abzuwarten bleibt auch, ob einige Verwaltungsgerichte einen Teil der durch sie zugesprochenen zusätzlichen Studienplätze nicht nach der staatsvertraglich abgeschafften Wartezeit vergeben werden.