Nach wie vor besteht in allen Studiengängen bei einer optimierten bzw. einer an Erfahrungsgrundsätzen orientierten Festlegung des Klageprogramms eine reelle Chance, über eine Studienplatzklage einen der zusätzlichen, außerkapazitären Studienplätze zu erhalten.
Dies gilt auch für die medizinischen Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin. Dafür ist jedoch Voraussetzung, dass unter Berücksichtigung der Ausgangsposition des jeweiligen Studienbewerbers bzw. der jeweiligen Studienbewerberinnen ein bundesweit optimiertes „Klageprogramm“ ausgearbeitet wird. Das bedeutet, dass das Klageprogramm in diesen beiden medizinischen Studiengängen nicht nur auf eine einzige Universität oder auf wenige Universitäten beschränkt werden kann, da ansonsten die Chance, bei der Vergabe zusätzlicher Studienplätze zum Zuge zu kommen, d.h. aus einem der zur Verfügung stehenden Lostöpfe gezogen zu werden, viel zu gering ist.
Zum Studiengang Psychologie (Bachelor) haben wir dagegen in den zurückliegenden Jahrzehnten die Erfahrung gemacht, dass bei einem ähnlich breit angelegten „Klageprogramm“ die Chance, einen der begehrten Studienplätze im Vergleichswege zugesprochen bzw. durch eine gerichtliche Eilentscheidung zugelost zu bekommen, mit fast 100 % zu veranschlagen ist, was vielen Interessierten für diesen Studiengang leider nicht bekannt ist.