Die Dauer einer Studienplatzklage ‑ oder genauer: die Dauer der bei den jeweiligen Verwaltungsgerichten anhängig gemachten einstweiligen Anordnungsverfahren - nimmt bis zum Vorliegen aller Gerichtsentscheidungen und abgeschlossenen Vergleiche einige Zeit in Anspruch.
Die frühesten Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte und auch die ersten Vergleiche liegen zu den jeweiligen Wintersemestern zwar bereits Ende Oktober vor, die ganze Wintersemesterkampagne zieht sich jedoch bis zum Beginn des folgenden Kalenderjahres hin; regelmäßig liegen einige verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen dann erst im Verlaufe des folgenden Sommersemesters vor.
Bei einem Einklagen zu den Sommersemestern ist vom Vorliegen der frühesten Entscheidungen und Vergleiche etwa Ende April auszugehen. Die Sommersemesterkampagne läuft dann aber wesentlich schneller, weil die kapazitären Berechnungen der Studiengänge immer für das gesamte Studienjahr neu vorgenommen werden, in aller Regel im Falle der Möglichkeit eines Studienbeginns auch zum Sommersemester die kapazitären Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Wintersemester bereits vorliegen und auch für das nachfolgende Sommersemester zugrunde gelegt werden können, so dass dann wesentlich schneller über die Sommersemester-Eilanträge entschieden werden kann; deshalb vergleicht man sich auch schneller.