Die Kanzlei Dr. Wesener bietet Ihnen eine umfassende anwaltliche Beratung und Betreuung auf allen Gebieten des Baurechts. Hierzu zählen sowohl das sog. „private Baurecht“ (Bau- und Architektenrecht) als auch sämtliche Felder des sog. „öffentlichen Baurechts“.
Im privaten Baurecht beraten wir Sie vom Beginn der Planung über die Objektausführung bis in das Stadium der Gewährleistung, des eventuellen Schadensersatzes oder der Rückabwicklung des Bauvertrages. Zu unseren Mandanten zählen (potentielle) Bauherren, Bauherrengemeinschaften, Bauhand- werker, Architekten usw. Die Durchführung selbstständiger Beweisverfahren zum Zwecke der Beweissicherung, die Durchsetzung oder Abwehr von Bauhand- werkersicherungen, einstweiliger Verfügungen, Honorarklagen, Werklohnklagen, Klagen auf Mängelbeseitigung, Gewährleistungsklagen etc. zählen zu unserem anwaltlichen Repertoire.
Auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts bieten wir Ihnen ebenfalls unsere umfassende Beratungstätigkeit an. Sowohl im Bauplanungs- als auch im Bau- ordnungsrecht können Sie auf das bei uns vorhandene Fachwissen zugreifen. In jedem Stadium einer Bauplanung, bei Einholung oder Anfechtung von Bau- genehmigungen und auch im Baunachbarrecht stehen wir Ihnen mit unseren fachanwaltlichen Dienstleistungen gerne zur Verfügung.
Wir beraten sowohl Investoren, betroffene Eigentümer und andere vom Plan Betroffene im Plan- aufstellungsverfahren und betreuen als Prozessvertreter gegen Bebauungspläne gerichtete Normenkontrollverfahren. Im Bauordnungsrecht beraten wir Sie sowohl vor als auch nach Erteilung einer Baugenehmigung, treten für Sie in Kontakt mit der Gemeinde, den zuständigen Fachbehörden und Sachverständigen und betreuen sämtliche hiermit im Zusammenhang stehenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Im öffentlichen Baurecht betreut Sie Dr. Wesener.
Bitte beachten Sie auch diesen Link zum Baunachbarrecht.