Einen ganz besonderen Schwerpunkt innerhalb der verwaltungsrechtlichen Aus- richtung unserer Kanzlei nimmt speziell das Hochschulrecht, insb. das Kapazitätsrecht ein, welches von Rechtsanwalt Dr. Wesener betreut wird.
Während es beim Hochschulkapazitätsrecht um das Einklagen von Studienplätzen in den zulassungsbeschränkten (NC-)Studiengängen, wie
» Medizin
» Zahn- bzw. Tiermedizin
» Pharmazie oder
» Psychologie
geht („Studienplatzklagen“), betrifft das sonstigen Hochschulrecht die übrigen Zu- lassungsfragen, etwa im Zusammenhang mit einer Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung usw., Klagen gegen ZVS bzw. auf Anerkennung ausländischer Diplome – vor allem aber die verwaltungsgerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Prüfungsausschüsse bei Hochschulprüfungen wie Staatsexamina, über deren Nichtbestehen oder einen nicht anerkannten Prüfungsrücktritt.
Im postgraduierten Bereich sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner, wenn in
Promotions- oder Habilitationsverfahren Rechtsprobleme auftreten.