Aufgrund unserer Schwerpunktsetzung im Verwaltungsrecht werden oft auch verfassungsrechtliche Fragestellungen an uns herangetragen – und zwar aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, beispielsweise auch solchen des Zivil-, Sozial-, Steuer- oder Strafrechts. Schließlich stellt unsere Verfassung, das Grundgesetz, in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die gesamte Rechtsordnung dar. Insbesondere die dort verbrieften Grundrechte sind bei jedem staatlichen Handeln, so auch bei der Gesetzgebung, zu beachten.
Die Gesetze wiederum müssen sich im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen halten und bedürfen bisweilen einer verfassungskonformen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.
In derartigen Fällen – oder wenn die Verfassungswidrigkeit einer durch das (Bundes- oder Landes-)Parlament beschlossenen Rechtsnorm festgestellt werden soll, betreuen wir für unsere Mandanten das dann notwendige Verfassungsbeschwerdeverfahren.
Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel allerdings erst nach Erschöpfung des (bei den jeweiligen Fachgerichten ressortierenden) Rechtsweges zulässig.
Richtige Ansprechpartner sind wir aber auch für Wahlprüfungsbeschwerden,
die in der Vergangenheit beim Bundesverwaltungsgericht speziell Rechtsanwalt Dr. Wesener betreut hatte.