Das gesamte Verwaltungsrecht stellt den Schwerpunkt der Ausrichtung unserer Kanzlei dar.
Zum Verwaltungsrecht zählen alle Rechtsnormen, welche die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, insb. deren hoheitliches Tätigwerden gegenüber dem Bürger und privaten Betrieben, regeln. Letztlich ist das Verwaltungsrecht (neben dem die Grundlagen der gesamten Rechtsordnung bildendem Verfassungsrecht) immer dann gefragt, wenn Behörden hoheitlich tätig geworden sind (z.B. durch den Erlass von Ordnungs- verfügung) oder Tätigwerden sollen (z.B. Erteilung einer beantragten Baugeneh- migung oder sonstiger Erlaubnisse).
Während das allgemeine Verwaltungsrecht die für alle Gebiete des öffentlichen Rechts geltenden Regelungen zum Gegenstand hat (z.B. Erlass von Verwaltungs- akten, Verwaltungs[gerichts]verfahren)
gliedert sich das besondere Verwaltungsrecht in zahlreiche Fachgebiete, auf denen die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte über einschlägige Erfahrungen verfügen.
In der Praxis häufig nachgefragt – und von unseren Anwälten auch bedient - sind vor allem Problemstellungen aus den folgenden verwaltungsrechtlichen Fachgebieten:
- Bau- und Planungsrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Beitrags- und Gebührenrecht
- Immissionsschutzrecht
- Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Schul- und Hochschulrecht / Prüfungsrecht
- Beamtenrecht und Recht des öffentlichen Dienstes
- Disziplinarrecht
- Umweltrecht
- Straßen- und Wasserrecht
- Kommunalrecht, inkl. aller Kommunalabgaben, wie Abwassergebühren, Hundesteuer
usw.